
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden entsprechende Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) abgeändert. Dies führte dazu, dass aus der bislang geltenden Belegvorlagepflicht eine weitestgehende Belegvorhaltepflicht geworden ist.
Belegvorhaltepflicht
Steuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen. Stattdessen müssen die Belege von den Steuerpflichtigen vorgehalten und nur noch auf Anforderung übersandt werden.
Erstmalige Aufwendungen
Werden vom Steuerpflichtigen bestimmte Aufwendungen erstmals geltend gemacht, wird die Finanzverwaltung Belege für die geltend gemachten Aufwendungen verlangen. Im Übrigen dürften Steuerpflichtige nur noch in Ausnahmefällen Belege vorlegen müssen.
Stand: 25. April 2018
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Willkommen bei der LKC Rabald Wagner & Kollegen GmbH, Ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Landshut, Abensberg und München. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Newsbeiträge haben, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Atikon Marketing & Werbung GmbH
https://www.steuerberater-la.de/static/content/e16/e605/company_logo_social_media/ger/socialmedia-logo-1200x630.jpg?checksum=b4c18656bd126d561003207d3b98e487898600f6
LKC Rabald Wagner & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft