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Finanzbuchführung

Die Qualität einer Finanzbuchführung zeigt sich nicht nur darin, dass der Bankkontostand stimmt! Von wesentlicher Bedeutung ist die Anerkennung Ihrer Buchführung durch das Finanzamt, die Banken und andere Geschäftspartner, die Einblick in Ihre Buchführung haben. Vor allem aber ist für Sie die Aussagekraft der Buchführung als Informations- und Führungsinstrument entscheidend.

Des Weiteren ist Buchführung heute ohne fundierte Steuerrechtskenntnisse nicht mehr möglich. Jeder Beleg ist insbesondere ertrag- und umsatzsteuerlich zu beurteilen, damit bereits im Rahmen der Buchführung die Grundlage für eine steuerlich optimale Steuerung Ihres Unternehmens gebildet wird.

Beispiele:

  • Prüfung jeder Eingangsrechnung hinsichtlich der formellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
  • Korrekte Buchung von Geschenken und Bewirtungsbelegen, um die steuerliche Abzugsfähigkeit zu gewährleisten
  • Vorsteuerabzug aus Zinsen, sofern Ihre Bank zur Umsatzsteuer optiert
  • u. v. m.

Der Leistungsumfang der Buchführung, mit dem Sie uns betrauen, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Sie bestimmen die Bearbeitungstiefe bzw. die Vorarbeiten durch Sie und damit den Leistungsumfang selbst. Wir unterstützen Sie bei der Einführung und der Umsetzung.

Rationalisierungsmöglichkeiten bieten sich durch die Nutzung folgender Instrumente:

  • Automatische Erzeugung der Buchungssätze für die in Ihrem Rechnungsschreibprogramm geschriebenen Rechnungen
  • Übernahme Ihrer Kontoauszüge in elektronischer Form
  • Erfassung der Kassenbewegungen in einem elektronischen Kassenbuch
  • Erfassung der Ein- und Ausgangsrechnungen in einem elektronischen Rechnungsein- bzw. -ausgangsbuch
  • digitale Belegbuchung

Im Rahmen der Buchführung erhalten Sie von uns folgende Auswertungen bzw. Leistungen:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahresvergleich (auch individuelle Gestaltung möglich)
  • Summen- und Saldenliste
  • Offene-Posten-Liste (optional)
  • Kontenblätter
  • Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt
  • Datenarchivierung und Datenexport für die digitale Betriebsprüfung (GdPDU)

Neben der reinen Finanzbuchführung erbringen wir für Sie auf Wunsch Sonderleistungen:

  • Kostenträger- und Kostenstellenrechnung: Diese ist z.B. sinnvoll, sofern Sie bereits aus der Buchführung die aufgelaufenen Kosten und Leistungen Ihrer einzelnen Aufträge (z.B. die einzelnen Bauprojekte) ersehen wollen.
  • Zahlungsverkehr
  • Anlagenbuchführung
  • Kalkulation (wie viel kostet Sie eine Mitarbeiterstunde?)
  • Soll-Ist-Vergleiche
  • etc.
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