
Nießbrauch
Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.
Neues BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.
Stand: 28. Januar 2025
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Willkommen bei der LKC Rabald Wagner & Kollegen GmbH, Ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Landshut, Abensberg und München. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Newsbeiträge haben, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Atikon Marketing & Werbung GmbH
https://www.steuerberater-la.de/static/content/e16/e605/company_logo_social_media/ger/socialmedia-logo-1200x630.jpg?checksum=b4c18656bd126d561003207d3b98e487898600f6
LKC Rabald Wagner & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft