
Erwerb von Auslandsvermögen
Der Erwerb von Auslandsvermögen unterliegt bei unbeschränkter Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht im Inland der Steuerpflicht. Für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind, gewährt der Steuergesetzgeber eine Steuerbefreiung i. H. von 10 % auf den Steuerwert (§ 13d Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz/ErbStG). Dies gilt jedoch nicht für Immobilien aus Drittstaaten.
EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof/EuGH hat jetzt im Urteil vom 12.10.2023 (C-670/21) die deutsche Vergünstigungsregelung für mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art, 63, 65) unvereinbar erklärt. Damit verstößt diese Befreiungsregelung gegen EU-Recht. Bezogen auf den Entscheidungsfall betonte der EuGH, dass die deutschen Behörden von den kanadischen Behörden die erforderlichen Informationen erhalten können, um die Gewährung der Steuervergünstigung ausreichend prüfen zu können.
Stand: 28. Januar 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Willkommen bei der LKC Rabald Wagner & Kollegen GmbH, Ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Landshut, Abensberg und München. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Newsbeiträge haben, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Atikon Marketing & Werbung GmbH
https://www.steuerberater-la.de/static/content/e16/e605/company_logo_social_media/ger/socialmedia-logo-1200x630.jpg?checksum=b4c18656bd126d561003207d3b98e487898600f6
LKC Rabald Wagner & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft